1227

Angebliches Verbot des Raths zu Löwenberg an die dortigen Bergleute, yor der Einfahrt Wein oder Bier zu trinken.

Bergemann in Ledebur's Archiv I. 335 auf Grund der handschriftlichen Aufzeichnungen Pätzold's aus dem 16. Jahrhundert, die selbst dem wenig gewissenhaften Bergemann unglaubwürdig vorkommen, selbst wo sie, wie dies hier der Fall ist, sich auf Urkunden berufen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.